A. Y. wurde vom Betreibungsamt Imboden mit dem am 11. April 2011 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungsnummer xxx aufgefordert, die Forderung der X., vertreten durch das Z. (nachfolgend: Z.), von CHF 1'630.45 zuzüglich 5% Zins seit dem 3. Januar 2011 zu begleichen. Als Forderungsgrund wurde die Energielieferung nach A. 25 (EGLDR), A. in der Zeit vom 11. Juni 2009 bis 8. Oktober 2010, Kunden-Nr. xxx (Dorfladen), angegeben. Der Zahlungsbefehl wurde am 12. April 2011 zugestellt. Gleichentags erhob die Betriebene Rechtsvorschlag mangels neuem Vermögen; es sei am 1. Dezember 2010 über B. (GmbH) der Konkurs eröffnet worden.