Die von der Beschwerdegegnerin eingelegte Korrespondenz zeigt, dass sich relativ kurz vor der Abreise von Dr. B. die finanzielle Situation zuspitzte und die Beschwerdegegnerin auf die Bezahlung der ansehnlichen Ausstände für Medikamentenbezüge drängte, wobei die Einleitung der Betreibung angedroht wurde. Ein umsichtiger Geschäftsmann hätte daher ohne weiteres vor einer längeren Abwesenheit sichergestellt, dass bei allfälliger Zustellung eines Zahlungsbefehls ein Rechtsvorschlag rechtzeitig erhoben werden kann, sofern man die Forderung als ungerechtfertigt betrachtet.