Seite 8 — 12 bestätigt wird. Unter diesen Umständen war die Übergabe der Zahlungsbefehle an den Praxispartner prakt. med. A. ohne weiteres zulässig und rechtsgültig. Der Antrag Ziffer 1 des Beschwerdeführers ist daher abzuweisen und das Rechtsbegehren Ziffer 2 entfällt aus denselben Gründen.