Beide seien sehr häufig im Ausland, in der Regel sei nur einer der Ärzte in Q.. Während den Abwesenheiten liessen sie sich jeweils durch den Partner in allen Belangen, – nicht nur ärztlichen, sondern gerade auch in administrativen – vertreten. Die Räumlichkeiten würden gemeinsam genützt, eine einzige gemeinsame Telefonund Faxnummer werde verwendet und das Sekretariat gemeinsam organisiert und geführt. Auch würden Patienten gemeinsam betreut. Daher sei A. eben nicht nur Arzt, sondern sowohl in fachlicher als auch in administrativer Hinsicht Geschäftspartner von Dr. B. (und umgekehrt), selbst wenn die Praxis finanziell getrennt geführt werden sollte.