Für den Einkauf von Medikamenten bei ihnen, der Gesuchs- und der Beschwerdegegnerin, hätten beide unterzeichnet und auch solidarisch gehaftet. Ca. Mitte 2005 sei von den beiden Ärzten gewünscht worden, die Rechnungen separat zuzustellen. Zumindest in fachlicher und administrativer Hinsicht hätten die beiden die Praxis aber weiterhin zusammen geführt. Beide seien sehr häufig im Ausland, in der Regel sei nur einer der Ärzte in Q.. Während den Abwesenheiten liessen sie sich jeweils durch den Partner in allen Belangen, – nicht nur ärztlichen, sondern gerade auch in administrativen – vertreten.