Im November 2010 habe man den Versuch unternommen, sich mit den Schuldnern einvernehmlich zu finden. Das Gespräch sei protokolliert worden und mit der Bitte um Unterschrift an Dr. B. versandt worden. Bereits in diesem Schreiben sei eine allfällige Betreibung erwähnt worden. Am 11. Januar 2011 habe man sich erneut zu einem Gespräch getroffen, für einen letzten Versuch, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dr. B. habe in eine Vereinbarung eingewilligt, welche ihm am 21. Januar 2011 zugesandt worden sei. Unter Punkt 3 sei die Betreibung aufgenommen worden.