Gerade Mediziner, im Unterschied etwa zu Anwälten, seien normalerweise nicht dauernd mit der Zustellung von fristgebundenen Verfügungen konfrontiert und müssten infolgedessen während einer Büroabwesenheit keine diesbezügliche Vertretung organisieren. Falls die Zustellung der Zahlungsbefehle wider Erwarten rechtsgenüglich erfolgt sei, so habe angesichts der nachgewiesenen Landesabwesenheit ein entschuldbares Hindernis bestanden, aufgrund dessen ihm eine rechtzeitige Erhebung des Rechtsvorschlags nicht möglich gewesen sei. F. In seiner Vernehmlassung vom 26. April 2011 macht das Betreibungsamt Schams geltend, entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers, beide Ärzte