1. Es sei festzustellen, dass die Zahlungsbefehle Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 des Betreibungsamtes Schams durch fehlerhafte Zustellung nicht vorschriftsgemäss in die Hände des Beschwerdeführers gelangt sind und somit nicht rechtsgenüglich zugestellt wurden. 2. Es sei das Betreibungsamt Schams anzuweisen, dem Beschwerdeführer diese oder neue Zahlungsbefehle rechtsgenüglich zuzustellen.