33 Abs. 4 SchKG berechtigt, die Aufsichtsbehörde um Wiederherstellung der versäumten Rechtsvorschlagsfrist zu ersuchen. Das Gesuch ist innert 10 Tagen seit Wegfall des Hindernisses, das zur rechtzeitigen (recte nicht rechtzeitigen) Abgabe des Rechtsvorschlages führte, einzureichen. b) Wird Ihrem Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist durch die Aufsichtsbehörde mit rechtskräftiger Verfügung stattgegeben,