In der Schuldbetreibungs- und Konkursbeschwerde des Dr. B., Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Tanja Heller, Via Stredas 4, 7500 St. Moritz, gegen die Zahlungsbefehle des Betreibungsamtes Schams vom 4. März 2011, mitgeteilt am 14. März 2011, in Sachen der Z . A G ( f r ü h e r Y . A G ) , Beschwerdegegnerin, X . , O., Gesuchsgegnerin, gegen den Beschwerdeführer, betreffend Zustellung von Zahlungsbefehlen / Wiederherstellung einer Frist, hat sich ergeben: I. Sachverhalt