Seite 7 — 15 Zeit vor 2006 gegen Fr. 200'000.– aus der gemeinsamen Errungenschaft in kleinen Beträgen zur Seite geschafft habe. Beides habe er in seiner Stellungnahme zum Rechtsöffnungsgesuch bereits ausführlich dargestellt und belegt. Auf weitere Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften sowie auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid wird, soweit erforderlich, im Folgenden eingegangen. II. Erwägungen