2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von Fr. 400.00 gehen zulasten des A.. Sie werden bei B. unter Regresserteilung auf A. erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto des Bezirksgerichts Prättigau/Davos zu überweisen. 3. (Rechtmittelbelehrung) 4. (Mitteilung).“