Seite 3 — 15 I. Der Einzelrichter SchKG am Bezirksgericht Prättigau/Davos verfügte mit Rechtsöffnungsentscheid vom 21. Februar 2011, mitgeteilt am 23. März 2011, wie folgt: „1. Es wird die definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. X. des Betreibungsamtes C. für den Betrag von Fr. 27'355.00 nebst Zins zu 5% seit dem 6. Januar 2011 erteilt. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von Fr. 400.00 gehen zulasten des A