E. Mit Rechtsöffnungsbegehren vom 24. Januar 2011 gelangte B. an das Bezirksgericht Prättigau/Davos und ersuchte um Beseitigung des Rechtsvorschlages und um Gewährung der definitiven Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzten Beträge. Zudem beantragte sie Ersatz für die Betreibungskosten in Höhe von Fr. 136.– und eine Prozessentschädigung. Seite 2 — 15 F. Das Bezirksgericht Prättigau/Davos legte die Verhandlung in der Sache auf den 21. Februar 2011 fest und gab dem Schuldner gleichzeitig die Möglichkeit, sich bis zur angesetzten Verhandlung schriftlich vernehmen zu lassen.