Seite 6 — 9 von X. aufgenommen habe und diesen mit einem Schuldbrief, lastend auf dem Grundstück Nr. _, welches im Eigentum der Z. AG stand, gesichert habe. Diese Schuld sei im Rahmen des Verkaufs des Grundstückes und Sicherstellung der Zahlung aus dem Verkaufserlös getilgt und der Schuldbrief gelöscht worden. Es mag ohne weiteres zutreffen, dass Y. zur Sicherung eines als Privatperson aufgenommenen früheren Darlehens in seiner Eigenschaft als einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat der Z. AG auf dem im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstück einen Schuldbrief errichten liess.