G. Mit Beschwerdeantwort vom 4. April 2011 liess der Beschwerdegegner folgende Anträge stellen: Seite 4 — 9 1. Der Einspracheentscheid des Bezirksgerichtspräsidiums A. vom 02./07.02.2011 (recte: 02./07.03.2011) sei zu bestätigen und der Arrest gegen die Beschwerdegegnerin aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge nebst MwSt. zulasten des Beschwerdeführers.