Bei diesen Beträgen handle es sich um fällig gewordene Teilbeträge aus diesem Darlehen von total EUR 250'000.–. Damit sei offensichtlich, dass das Darlehen über EUR 250'000.– noch bestehe und nichts mit dem Darlehen, welches mittels Inhaberschuldbrief sichergestellt worden sei, gemeinsam habe. Des Weiteren habe Y. in seiner Einsprache bestätigt, dass er sich in B. abgemeldet habe. Jedoch mache er nicht geltend, er habe sich in P. angemeldet. Folglich verfüge er über keinen Wohnsitz in der Schweiz. Ferner verfüge die Z. AG – wie dem Handelsregisterauszug vom 3. Januar 2011 zu entnehmen sei – über keine Adresse.