Seite 8 — 11 Anerkennungsvoraussetzungen (ausländisches Konkursdekret, Herkunft aus dem Schuldnerwohnsitzstaat, Legitimation Antragsteller, Vollstreckbarkeit, keine ordre public Widrigkeit, Gegenrecht) ist von den schweizerischen Gerichten von Amtes wegen und mit umfassender Prüfungsbefugnis zu untersuchen; dies gilt insbesondere für die an den Schuldnerwohnsitz gestellten Anforderungen, deren Vorliegen nach Art. 21 IPRG zu beurteilen und im Zweifelsfall durch Aufnahme entsprechender Ermittlungen zu klären ist sowie für das Erfordernis des Gegenrechts (Patocchi/Geisinger, a.a.O., Art. 166 N 3.1, 8). Es handelt sich