Es fällt auf, dass die sich auf den Arbeitsrapporten befindenden Unterschriften seitens des Auftraggebers mit keiner Unterschrift übereinstimmen, welche sich bei den Akten befindet. Weder stimmt sie mit der Unterschrift von D. (act. 18) überein noch mit jenen Unterschriften auf der Anwaltsvollmacht (act. 15) bzw. auf den Briefen der X. an Z. (act. 6, 7). Wer die Regierapporte unterzeichnet hat, ist unklar. Urkunden, welche eine Vertretungsbefugnis nachweisen, liegen im vorliegenden Fall keine bei den Akten.