Seite 2 — 10 der Schuldner behaupte, die Gegenleistung sei nicht gehörig bzw. vollständig erbracht worden. Die Gesuchsgegnerin habe im Schreiben vom 23. Juni 2010 vollumfänglich die Rückweisung der Rechnung erklärt. Darin würden die Arbeitsvergabe und die Ausführung der Silikonarbeiten sowie die „posa di copertine in serpentino“ in Abrede gestellt.