der X . , Schuldnerin, Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Reichsgasse 65, 7002 Chur, gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichtspräsidenten des Bezirksgerichts B. vom 10. Februar 2011, mitgeteilt am 18. Februar 2011, in Sachen des Z., Gläubiger, Gesuchsteller und Beschwerdegegner, gegen die Schuldnerin, Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin, betreffend provisorische Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt