Seite 2 — 6 Betreibungsamt Albula diese wiederum am 16. Dezember 2010 mit dem gleichen Hinweis an X. zurücksandte, – dass X. am 31. Dezember 2010 beim Kantonsgerichtsausschuss (recte Kantonsgericht) von Graubünden als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde einreichte und unter anderem begehrte, das Betreibungsamt Albula sei anzuweisen, die erwähnten Zahlungsbefehle mit den rechtzeitig eingereichten Rechtsvorschlägen an das Betreibungsamt A. weiterzuleiten,