– dass das Betreibungsamt (seit dem 1. Dezember 2010 mit der Bezeichnung Betreibungsamt Albula) den Zahlungsbefehl am 6. Dezember 2010 dem Schuldner retournierte mit der Aufforderung, diesen dem Betreibungsamt A. zuzustellen, – dass X. am 3. Dezember 2010 die Zahlungsbefehle Nr. _ und _ ebenfalls dem Betreibungsamt Surses mit dem gleichen Vermerk zustellte und das Betreibungsamt diese am 7. Dezember 2010 dem Schuldner ebenfalls mit demselben Hinweis zurücksandte,