Seite 13 — 14 III. Demnach wird erkannt 1. Die Beschwerde der BO. AG wird teilweise gutgeheissen und das Betreibungsamt Surselva angewiesen, in der Betreibung Nr. 208118 im Sinne der Erwägungen einen Pfandausfallschein auszustellen. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens von 1'000 Franken gehen zu Lasten des Kantons Graubünden. 4. Es werden keine Verfahrensentschädigungen zugesprochen.