AG – dies zweifelsohne in der Absicht, dass es dem Betrieb des Bergrestaurants diene. Das Schneemobil Arctic Cat ATV 650 befand sich tatsächlich dort und hatte nicht offensichtlich einen bloss zufälligen Zusammenhang mit dem Mietverhältnis. Selbst wenn sein dortiger Verbleib von vorneherein nur für eine begrenzte Dauer (Tage, Wochen) vorgesehen war, war er nicht zufällig. Ganz abgesehen davon, dass die Retentionsurkunde in Rechtskraft erwachsen ist, unterlag dieses Ersatzfahrzeug daher zweifellos dem Retentionsbeschlag.