Seite 9 — 14 2.4.a. Das Verwertungsbegehren der Gläubigerin lautete auf Verwertung aller von der Betreibung Nr. 208118 betroffenen beweglichen Sachen, Forderungen etc. (act. 03.1.27). Wie bereits erwähnt, hat die Beschwerdeführerin indessen nachgehend auf die Verwertung des Schneemobils konkludent verzichtet (act. 03.1.30). Davon ging nach Treu und Glauben auch das Betreibungsamt Surselva aus, hat es doch am 21. September 2010 von der Gläubigerin nur für die Verwertung der Retentionsgegenstände Nr. 6-7 einen Kostenvorschuss einverlangt (act. 03.1.30a).