Das Betreibungsamt hat von der Gläubigerin für die Verwertung dieser 3 Maschinen einen Kostenvorschuss von 1'000 Franken verlangt, was von der Gläubigerin im Grundsatz und der Höhe nach unbestritten blieb. Die 3 retinierten Registrierkassen hatten - vor 3 Jahren - zusammen einen geschätzten Wert Fr. 1'500.—. Selbst wenn sich ihr heutiger Verbleib herausfinden liesse, und falls man ihrer mit vernünftigem Aufwand habhaft würde, wäre ihre Herbeischaffung aus dem Tessin und hiesige Versteigerung mit unverhältnismässigen, den zu erwartenden Verwertungserlös mit hoher Wahrscheinlichkeit übersteigenden Kosten verbunden.