PKG 1992 Nr. 50 E. 3, mit Hinweis auf BGE 68 III 7 und Studer, Die betreibungsamtlichen Funktionen im Retentionsverfahren für Miet- und Pachtzinsforderungen, in BlSchK 1952, S. 167). Neben Art. 284 SchKG besteht dieses Hindernis auch im Fall, in welchem bereits retinierte Gegenstände aus den Mieträumlichkeiten fortgeschafft wurden und nicht anderswo beim Schuldner, sondern bei Dritten landen (BSK SchKG-Schnyder/Wiede, Art. 284 N 4; für den definitiven Hinfall des Retentionsrechts durch den Verkauf des Schneemobils vgl. nachstehende Erwägung Ziff.