Seite 6 — 14 Schuldner üblicherweise benutzte und auf seinen Namen immatrikuliert war (Arctic Cat Beatcat 660 WT), wäre Art. 284 SchKG auf Letzteres nicht anwendbar, weil dieses Fahrzeug zwar vor der Retention aus den Mieträumlichkeiten weggeschafft worden war, jedoch nicht heimlich oder gewaltsam, sondern einfach zur Reparatur. Die Einbringung eines Ersatzfahrzeugs spricht gegen unlautere Absichten. Auf das effektiv retinierte Ersatz-Schneemobil Arctic Cat ATV 650 ist Art. 284 SchKG nicht anwendbar, weil dieses nach der Retention aus den Mieträumlichkeiten fortgeschafft wurde.