Seite 4 — 14 "1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Sache zur ordentlichen Durchführung des Betreibungsverfahrens auf Pfandverwertung und Abschluss desselben mit Verteilung eines allfälligen Pfanderlöses (Art. 157 SchKG) an die Beschwerdeführerin bzw. Ausstellung eines Pfandausfallscheins für den ungedeckten Forderungsbetrag (Art. 158 SchKG) zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge plus 8 % Mehrwertsteuer".