Seite 3 — 14 zurückzuschaffen habe. Etwas anders präsentiere sich die Rechts- und Sachlage in Bezug auf das Schneemobil, nachdem das Betreibungsamt dem Rückführungsbegehren der Gläubigerin vom Dezember 2008 offenbar nicht mehr habe stattgeben können. Nachdem das Betreibungsamt diesbezüglich seine Schadenersatzpflicht anerkannt habe, müsse man sich nur noch über die Höhe des Schadens einigen.