Seite 2 — 14 3. Auf Anfrage hin bestätigte das Betreibungsamt Ruis dem Rechtsvertreter der ZM. AG mit Schreiben vom 11. Oktober 2008, mangels Einleitung eines Rechtsöffnungsverfahrens gegen den schuldnerischen Rechtsvorschlag sei der Retentionsbeschlag am Schneemobil (Retentionsgegenstand Nr. 5) dahingefallen und ein Verwertungsbegehren könne nicht mehr gestellt werden. Das inzwischen aus den Mieträumlichkeiten entfernte Schneemobil befand sich bei der Dritteigentumsansprecherin ZM. AG, welche das Fahrzeug im November 2008 an Q., Zb., weiterverkaufte und auslieferte.