Seite 5 — 11 replicando verlangt, dass die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin ihren eigenen Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen an die 2. Säule leisten müsste. Als Folge davon hätte der Beschwerdegegner einen zusätzlichen BVG-Beitrag des Arbeitgebers von CHF 100'450.– zulasten der Beschwerdeführerin erhalten. Dies sei der Beschwerdeführerin sehr bewusst gewesen, weshalb sie keine Brutto/Netto-Verpflichtung beantragt habe. Der Rechtsöffnungsrichter könne Fehler nicht korrigieren, denn er habe ein klares Urteil mit klaren Urteilssprüchen zu vollstrecken.