der Z . , Schuldnerin, Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. André Adly Girguis, Neumühlequai 6, 8021 Zürich, gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Einzelrichters SchKG des Bezirksgerichts B. vom 26. Januar 2011, mitgeteilt am 28. Januar 2011, in Sachen X., Gläubiger, Gesuchsteller und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Thomas Brender, Bahnhofstrasse 61, 8022 Zürich, gegen die Schuldnerin, Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin, betreffend definitive Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt