betreffend Arrest, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 7. Februar 2011 samt mitgereichten Akten, in das Schreiben des Betreibungsamtes Davos-Klosters vom 14. Februar 2011 samt Schreiben der A. vom 11. Februar 2011 und den mitgereichten Verfahrensakten, in die Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin vom 15. Februar 2011 sowie nach Feststellung und in Erwägung,