Lohnsuspension und/oder die fristlose Entlassung rechtens sind oder nicht. Falls es tatsächlich dazu kommen sollte, dass die Gesuchsteller im Parallelverfahren der anderen Partei als Zeugen oder Auskunftspersonen auszusagen haben, benötigen sie dazu zweifelsohne eine Entbindung vom Amtsgeheimnis. Insoweit wären die im hiesigen Verfahren gestellten Anträge unvollständig. Die Gesuchsteller beantragen die Entbindung anderer Personen vom Amtsgeheimnis, wozu sie nicht befugt sind; ihre eigene Entbindung vom Amtsgeheimnis, die erforderlich wäre, beantragen sie nicht.