c. Aus den Akten ergibt sich, dass der Gesuchsteller 1 Amtsleiter des Betreibungsamtes Y. und des Konkursamtes Z. war; bekannt ist auch, dass die Gesuchstellerin 2 Verwaltungsangestellte des Betreibungsamtes Y. war. Die Gesuchsteller stellen das Gesuch nicht für sich selbst – worauf zurückzukommen ist – sondern für ZA., ZB. und ZC.. Diese hätten "in ihrer Tätigkeit für das Kreisamt Y. beziehungsweise für das Konkursamt Z." einschlägige Wahrnehmungen gemacht. Es wird nicht im Einzelnen dargelegt, welche dieser Personen für welche Behörde tätig ist oder zu welcher Zeit tätig war.