Seite 2 — 15 seien nicht vereinbar mit einer korrekten Amtsführung, würden gegen das öffentliche Interesse verstossen und hätten dem Ruf des Betreibungsamtes massiv geschadet. Im Zeitraum August 2009 bis August 2010 seien 11 unzulässige und undeklarierte Zahlungen von insgesamt über Fr. 5'000.— aus der Kasse des Betreibungsamtes für Privatzwecke von G2. veranlasst worden. Die Rückzahlung sei erst nach der Aufdeckung des Verhaltens und Rüge durch das Kreisamt erfolgt. Die Genannten hätten überdies die Teilnahme an einer privaten Gerichtsverhandlung von G2. als Arbeitszeit deklariert.