1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, die angefochtene Verfügung aufgehoben und das Betreibungsamt Maienfeld angewiesen, eine neue Pfändungsverfügung im Sinne der Erwägungen zu erlassen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'000.00 gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.