betreffend Pfändung, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 09. November 2010 samt mitgereichten Akten, in die vom Betreibungsamt Maienfeld zugestellten Verfahrensakten, in die Vernehmlassung des Beschwerdegegners vom 02. Dezember 2010 sowie nach Feststellung und in Erwägung,