– dass der Schuldner die Vorladung bei der Post nicht abgeholt hat, so dass sie am 25. Oktober 2010 dem Bezirksgericht Landquart retourniert wurde, – dass das Bezirksgerichtspräsidium Landquart gleichentags X. per A-Post mitteilte, die Konkursverhandlung finde am 28. Oktober 2010, 10.00 Uhr, statt, – dass keine der Parteien zur Konkursverhandlung erschien, so dass der Bezirksgerichtspräsident per 28. Oktober 2010, 12.00 Uhr, über X. den Konkurs eröffnete, – dass X. am 05. November 2010 Beschwerde beim Kantonsgericht von Graubünden einreichte und die Aufhebung des Konkursentscheids beantragte,