C. Mit Konkursentscheid vom 21. Oktober 2010, mitgeteilt am 21. Oktober 2010, verfügte das Bezirksgerichtspräsidium C. wie folgt: „1. Über X., D., wird der Konkurs eröffnet. Zeitpunkt: Donnerstag, 21. Oktober 2010, 10.15 Uhr. 2. Das Konkursamt C. wird mit der Durchführung des Konkurses beauftragt und ersucht, die erforderlichen Publikationen vorzunehmen. 3. Die Verfahrenskosten im Betrage von Fr. 200.-- gehen zulasten der Konkursmasse und sind vom Konkursamt C. dem Bezirksgericht C. zu überweisen. 4. [Rechtsmittelbelehrung] 5. [Mitteilung]“