A. In der Betreibung Nr. A. des Betreibungsamtes B. (neu: Betreibungsamt C.) wurde X. mit Zahlungsbefehl vom 10. November 2009 für einen Betrag von Fr. 700'000.-- nebst Zins zu 5% seit dem 1. September 2009 und für einen Betrag von Fr. 105'000.-- nebst Zins zu 5% seit dem 9. November 2009 betrieben. B. Am 23. September 2010 stellte Y. beim Bezirksgerichtspräsidium C. unter Beilage der Konkursandrohung vom 24. August 2010 ein Begehren um Eröffnung des Konkurses.