Richtig sei, dass es der Beschwerdeführer gewesen sei, welcher seine Vorleistungen wie Erdarbeiten und Versorgungsleitung nicht rechtzeitig erbracht habe. Deshalb hätten die Monteure der Beschwerdegegnerin 15 cm der vom Beschwerdeführer zu hoch eingebrachten Kiesplanie bei den Bodenplatten 1 bis 4 komplett wieder beseitigen und eine Feinplatte mit Split herstellen müssen. Als Gegenleistung hätten die Parteien telefonisch vereinbart, dass zwei Helfer des Bauherrn für die Beschwerdegegnerin kostenlos tätig würden. Es sei zu keinem Zeitpunkt vereinbart worden, dass der Bauherr nach Fertigstellung des Werks eigenständig berechnen könne, was der Unternehmer zu gute habe.