Die Gebühren des Bezirksamtes D. im Betrage von Fr. 400.00 werden bei der Gesuchstellerin erhoben unter der Einräumung des vollen Regressrechtes gegenüber dem Gesuchsgegner. Sie sind innert 30 Tagen auf das Konto des Bezirksgerichts D. zu überweisen. 3. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin eine ausseramtliche Entschädigung über Fr. 3'306.70 inkl. MWST zu bezahlen. 4. [Rechtsmittelbelehrung] 5. [Mitteilung]“