Seite 2 — 11 Bodenplatten mit betonierten Frostriegeln zu versehen. Weil die Y. aber nur zwei Arbeiter ohne Schalungsmaterial und zudem viel zu spät nach A. geschickt habe, sei es aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen, die Bodenplatten in der vorgesehenen Weise zu erstellen. Die Parteien hätten sich in der Folge darauf geeinigt, die Bodenplatten lediglich auf frostsicheres Material ohne Beton zu legen. Zudem seien bauseits drei Arbeiter gestellt worden, um die Arbeiten termingerecht zu beenden. Bedingt durch die einfachere Ausführung habe die Gesuchstellerin wesentlich weniger Kosten gehabt.