A. Mit schriftlichem Bauvertrag vom 23. Juni/8. Juli 2008 verpflichtete sich die Y. gegenüber dem als Bauherr bezeichneten X. zur Erstellung von fünf Bodenplatten für ein Bauprojekt in A., wobei der Gesamtpreis auf Fr. 84'800.-- abzüglich 5%, somit Fr. 80'560.--, veranschlagt wurde. Mit Rechnung vom 22. August 2008 wurde ein Zahlungsplan vorgegeben, wobei 95% des Gesamtpreises (entsprechend Fr. 76'532.--) am 26. August 2008 und 5% (entsprechend Fr. 4'028.--) am 12. September 2008 bezahlt werden sollten. Gemäss der Belastungsanzeige der B. vom 16. September 2008 bezahlte X. vom vereinbarten Gesamtpreis Fr. 50'000.--.