des X., Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Peter Andri Vital, Chesa Planta, 7524 Zuoz, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten D. vom 1. September 2010, mitgeteilt am 6. Oktober 2010, in Sachen der Y . , Gläubigerin, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Diego Quinter, Goldgasse 11, 7002 Chur, gegen den Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, betreffend provisorische Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt