der X . , Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Schaden Service Schweiz AG, Baslerstrasse 52, 8066 Zürich, gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Chur vom 16. September 2010, in Sachen der Beschwerdeführerin gegen Y., Gesuchsgegner und Beschwerdegegner, gegen die Beschwerdeführerin, betreffend Kostenlosigkeit einer Betreibungsauskunft, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 17. September 2010 (der Post übergeben am 20. September 2010), in die Vernehmlassung des Betreibungsamtes Chur vom 24. September 2010 samt mitgereichten Akten sowie nach Feststellung und in Erwägung,