betreffend Zustellung des Zahlungsbefehls, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 15. September 2010, in die Vernehmlassung des Betreibungsamtes Chur vom 20. September 2010 samt mitgereichten Verfahrensakten, in die Vernehmlassung des Y. vom 20. September 2010 sowie nach Feststellung und in Erwägung,  dass Y. am 02. August 2010 beim Betreibungsamt Chur gegen die X. ein Betreibungsbegehren über Fr. 29'548.30 und Fr. 5'285.05 zuzüglich Zins einreichte,